Bonuszahlungen und Säumniszuschläge - Steuererklärung in Corona-Zeiten: Was sich jetzt für Arbeitnehmer ändert
Wegen Corona gelten in diesem Jahr einige Steuererleichterungen für Beschäftigte. So müssen etwa für den Rest des Jahres Sonderzahlungen bis 1.500 Euro nicht versteuert werden. Auch bei Steuerrückzahlungen gibt es nun einen erweiterten Spielraum.
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