BGH-Urteil - Schwarzarbeiter haben keinen Anspruch auf Bezahlung
Schwarzarbeiter haben keinerlei Anspruch auf die Bezahlung ihrer Arbeit. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden. Ein Vertrag über Schwarzarbeit sei unwirksam, ein vertraglicher Anspruch auf Bezahlung bestehe daher nicht, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Kniffka in Karlsruhe.
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