BGH-Urteil - Neuwagen-Käufern steht ein makelloses Auto zu
Wer ein neues Auto kauft, darf selbst bei einem sehr kleinen Mangel wie einem Lackschaden die Annahme verweigern. Der Makel gibt einem das Recht, den Wagen solange nicht zu bezahlen, bis der Schaden behoben ist. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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