BGH-Urteil - Immobilienmakler ohne Provisions-Anspruch: Verbraucher können Tausende Euro zurückfordern
Wer eine Immobilie kauft, hat meist ein Widerrufsrecht für die Tätigkeit des Maklers. Händigt dieser dem Kunden aber keine Widerrufsbelehrung aus, steht ihm auch keine Provision zu – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Viele Immobilienkäufer können nun ihr Geld zurückfordern.Von FOCUS-Online-Experte Roland Klaus
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