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BGH-Urteil - Gericht stärkt Verbraucherrechte beim Kauf mangelhafter Produkte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Grundsatzurteil die Rechte von Verbrauchern gestärkt, die ein mangelhaftes Produkt gekauft haben. Kunden müssen in solchen Fällen dem Verkäufer zwar weiterhin eine Frist zur Nachbesserung einräumen, einen bestimmten Termin dazu müssen sie künftig aber nicht mehr nennen, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe verkündete (Az. VIII ZR 49/15).


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