BGH-Urteil - Airline muss für unverschuldeten Sturz von Reisenden auf der Passagierbrücke zahlen
Der Sturz eines Reisenden auf einer Fluggastbrücke kann Airlines teuer zu stehen kommen. Der Gang über eine solche Brücke oder eine Flugzeugtreppe in den Flieger gehöre zum Einsteigevorgang, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag.
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