BGH-Richter entscheiden - Sparkassen müssen ihre Kündigungsklauseln ändern
Die Sparkasse müssen jedem ein Girokonto geben - und sie dürfen es ohne besonderen Grund auch nicht kündigen. Aus den Geschäftsbedingungen vieler Filialen geht das aber nicht hervor. Der Bundesgerichtshof verordnete nun Nachbesserungen.
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