BGH entscheidet - Ehrmanns "Monsterbacke"-Werbung nicht irreführend
Der Milchslogan der Molkerei Ehrmann auf der Verpackung ihres Kinderquarks "Monsterbacke" führt Verbraucher nicht in die Irre. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden.
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