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Beschränkung auf größere Betriebe - Rückkehrrecht von Teil- zu Vollzeit gilt für die meisten Mütter nicht

Die für Anfang 2019 vorgesehene Einführung des Rückkehrrechts von einem Teilzeit- in einen Vollzeitjob bleibt für fast zwei Drittel aller erwerbstätigen Mütter wirkungslos. Das gehe aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, berichtete die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" am Samstag. Demnach arbeiten mehr als 60 Prozent der erwerbstätigen Mütter als Teilzeitkräfte in einem Betrieb, der nicht die im Gesetz geforderte Mindestgröße hat. 


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