Belgischer Feuerwehrmann im Recht - EuGH-Urteil: Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Bereitschaftsdienste, bei denen Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit für einen Einsatz zur Verfügung stehen müssen, zählen als Arbeitszeit. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschieden.
Powered by Versicherungsvergleich