Bei Verstoß sind 250.000 Euro fällig - Rentner klagt gegen grillenden Nachbarn - und gewinnt
Ein 75-jähriger Rentner aus Bad Tölz klagt gegen seinen Nachbarn, der fast täglich auf seiner Terrasse gegrillt haben soll. Das Landgericht München gibt ihm Recht. Der Nachbar muss nun strenge Auflagen erfüllen, sonst droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro.
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