Bei Regen gibt es Geld zurück - Kein Glücksspiel! Bundesgericht akzeptiert Möbelhaus-Wette
Ein Möbelhaus in Baden-Württemberg hat sich wegen einer Rabatt-Initiative vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verantworten müssen: Es versprach Käufern bei einer bestimmten Regensituation das Geld zurück. Die Behörden witterten illegales Glücksspiel.
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