Bei mehr als 10 Jahren Altersunterschied - Unternehmen dürfen Witwenrente kürzen
Arbeitgeber können eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung kürzen, wenn der Ehepartner des früheren Arbeitnehmers mehr als 10 Jahre jünger ist. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Dienstag im Fall eines Paares aus Bayern, bei dem der Altersunterschied 15 Jahre betrug.
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