Bei Auszug - Mieter müssen Schönheitsreparaturen bei vorzeitigem Auszug nicht anteilig bezahlen
Zu Schönheitsreparaturen gibt es viele unterschiedliche Klauseln in Mietverträgen, aber nicht alle sind wirksam. Der BGH hat gleich drei Vorgaben gekippt: Etwa anteilige Beteiligung an den Kosten nach Mietzeit und Aufwertung der Wohnung.
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