"Beharrliche Pflichtverletzungen" - Fünf Verkehrsverstöße in drei Jahren - Führerschein weg
Ein Verkehrsteilnehmer, der innerhalb eines Zeitraums von weniger als 3 Jahren fünf "einfachere" Verkehrsverstöße sammelt, kann mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt werden, entschied das Oberlandesgericht Hamm.
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