Arbeitsrecht - Bei einer fristlosen Kündigung muss der Resturlaub ausbezahlt werden
Bei einer fristlosen Kündigung kann es passieren, dass der betroffene Arbeitnehmer noch einen Anspruch auf Resturlaub hat. Da er die Tage wegen der Plötzlichkeit der Kündigung nicht mehr nehmen kann, hat er Anspruch auf eine Entschädigung.Von FOCUS-Online-Partnerin Nicole Renger
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