ALG II - Hartz-IV-Bezieher nutzt günstigen Stromtarif - Hohes Gericht senkt deshalb seine Bezüge
Bezieher von Hartz IV müssen meist jeden Cent zweimal umdrehen. Auch deshalb wechseln manche ihren Stromanbieter. Das lohnt sich doppelt, wenn der neue Versorger einen Sofortbonus auszahlt. Doch das Bundessozialgericht fällt dazu ein hartes Urteil.
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