450-Euro-Job - Auch im Minijob besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch
Minijobber sind keine Arbeitnehmer zweiter Klasse. Sie haben die gleichen Rechte - und damit auch einen Urlaubsanspruch. Entscheidend für die Zahl der Urlaubstage im Minijob ist die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage. Von FOCUS-Online-Expertin Tina Heil
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