20 Cent pro Kilometer - Hartz-IV-Empfänger erhalten Fahrgeld für Kinderbesuche
Empfänger des Arbeitslosengeldes II können sich künftig die Fahrtkosten für den eigenen Pkw erstatten lassen: Wenn sie ihre beim geschiedenen Partner lebende Kinder besuchen, zahlt das Jobcenter den Sprit, urteilte das Bundessozialgericht.
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