16 Jahre nach Desaster mit Volksaktie - Urteil im Musterverfahren: Telekom-Aktionäre können auf Schadenersatz hoffen
Im Sommer 2000 haben viele Deutsche noch einmal T-Aktien gekauft und damit große Verluste erlitten. Auf Schadenersatz müssen sie zwar weiter warten. Immerhin: Das Oberlandesgericht Frankfurt macht die Telekom für einen schweren Fehler im Börsenprospekt verantwortlich.
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