Krankenversicherung: Probleme und Lösungsansätze
Die weit überwiegende Mehrheit der Bürger ist gesetzlich krankenversichert. Die GKV hat derzeit in besonderer Ausprägung mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. In jüngerer Vergangenheit kam es bei mehreren Krankenkassen zu Insolvenz oder zur Fusion mit einem weiteren Anbieter. Mehrere Parteien befürworten die Einführung einer Bürgerversicherung. Je nach Partei soll sie entweder die gesetzliche oder sowohl die gesetzliche und die private Krankenversicherung ersetzen und die aktuelle Lage verbessern.
Folgen des Gesundheitsfonds
Am 1. Januar 2009 kam es in Deutschland zur Einführung des Gesundheitsfonds. Seitdem werden die für die GKV bestimmten Beitrags- und Steuergelder an eine zentrale Stelle gezahlt und an die Krankenkassen verteilt. Vor Einführung des Gesundheitsfonds überwiesen die Beitragszahler die Beiträge direkt an die Versicherungen.
Mit dem Gesundheitsfonds kamen weitere neue Regelungen. So wurde festgelegt, dass finanzschwache Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben dürfen. Diese sind allein vom Arbeitnehmer zu zahlen. Diese müssen ohnehin bereits einen höheren Anteil (8,2 % ihres Bruttoeinkommens) ihres Beitrags zahlen als ihre Arbeitgeber (7,3 %). Vor wenigen Jahren noch mussten beide jeweils die Hälfte übernehmen.
Bei einigen Krankenkassen, die Zusatzbeiträge erheben, kommt es dennoch zur Insolvenz (Beispiele: BKK für Heilberufe, City BKK) und zu Fusionsplänen (Beispiel: Zusammenschluss von DAK und BKK Gesundheit zur DAK Gesundheit).
Bürgerversicherung
Es gibt mehrere Modelle zur Bürgerversicherung, die Grundgedanken sind jedoch meist die gleichen: eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Krankenkassen und dadurch das Vermeiden weiterer Leistungskürzungen sowie mehr Gerechtigkeit innerhalb des Systems durch eine veränderte Beitragsberechnung.
Einen Vorschlag zur Bürgerversicherung hat die SPD am 6. Dezember vorgestellt. Dieses Konzept sieht unter anderem die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage vor. Diese besagt, bis zu welchem Einkommen ein Beitrag erhoben werden kann. Der Teil des Einkommens, der über die Beitragsbemessungsgrundlage hinausgeht, wirkt sich nicht auf den Beitrag aus.
2011 liegt die Beitragsbemessungsgrundlage bei 44.550 Euro pro Jahr, 2012 bei 45.900 Euro. Durch die Erhöhung der Grenze würden die besonders gut verdienenden Versicherten eine enorme Unterstützung für das System darstellen.
Weitere Informationen gibt es auf dem Fachportal www.krankenversicherung.net
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