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Werbungskosten - Karlsruhe kippt Steuerregeln zu Arbeitszimmern PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 29. Juli 2010 um 10:48 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: Auch wer nicht hauptberuflich von zu Hause aus arbeitet, darf die Kosten fürs private Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend machen. Viele Steuerzahler können auf eine Nachzahlung vom Finanzamt hoffen.








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