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Urteil - Kinderpornos müssen Lehrern nicht den Job kosten PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 19. August 2010 um 22:01 Uhr
Wegen des Besitzes von Kinderpornos droht Lehrern nicht zwangsläufig die Entlassung. Beamte seien in ihrem Privatleben nicht anders als andere Bürger zu behandeln, entschied das Bundesverwaltungsgericht.








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