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Urteil - Keine Zuschläge für Schwangere PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 01. Juli 2010 um 14:05 Uhr
Werdende Mütter oder Frauen im Mutterschutz haben Anspruch auf ihre Leistungszulagen. Laut einem aktuellen Urteil gilt dies aber nicht für Zuschläge etwa für Bereitschaftsdienste.








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