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Urteil - Freizeit darf steuerfreie Zuschläge ausgleichen PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 08. September 2010 um 18:03 Uhr
Unternehmen dürfen steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit auch auf die Arbeitszeit anrechnen. Der Bundesfinanzhof gab einem Autohof-Betreiber Recht.








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