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Steuer-Urteil - Ehegattensplitting auch für homosexuelle Paare PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 28. Dezember 2011 um 16:54 Uhr
Ein Urteil des Finanzgerichts Köln weckt Hoffnung auf ein Ehegattensplitting für schwule und lesbische Paare. Die Kläger wollten die Steuerklasse IV eintragen lassen und bekamen Recht - mit klarer Begründung.











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