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Leiharbeiter - Weniger Steuern dank Verpflegungsmehraufwand PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 25. August 2010 um 18:00 Uhr
Der Bundesfinanzhof hat ein arbeitnehmerfreundliches Urteil gefällt: Beschäftigte bei Leihfirmen können in ihrer Steuererklärung in der Regel einen Mehraufwand für die Verpflegung geltend machen.








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