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Grundsatzurteil des BGH - Karlsruhe straft schlampige Versicherungen ab PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 13. Oktober 2011 um 00:17 Uhr
Mit einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof nun die Rechte der Versicherungskunden gestärkt: Hat ein Anbieter verpasst, Verträge verbraucherfreundlich zu gestalen, können Klauseln komplett ungültig werden. Im konkreten Fall ging es um einen Wasserrohrbruch.











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