Urteil gegen Sparer - Lebensversicherungen dürfen Kursgewinne weitgehend behalten
Lebensversicherungen dürfen ihre Bewertungsreserven - also Kursgewinne aus der Anlage von Wertpapieren - weitgehend behalten und müssen sie nur in geringem Umfang an die jetzt ausscheidenden Kunden ausschütten.
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