Teil des Erbes - Eltern bekommen Zugang zum Facebook-Profil ihrer minderjährigen Kinder
Erben von minderjährigen Verstorbenen haben künftig Anspruch auf die Facebook-Zugangsdaten der Kinder. Das entschied das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 17. Dezember 2015. Der auf Facebook bislang geltende „Gedenkzustand“, der den Zugang zum Konto nach dem Tod des Nutzers sperrt, ist somit unrechtmäßig.
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