Bundesarbeitsgericht entscheidet heute - Urteil zum Nachtzuschlag: Was hat der Mindestlohn damit zu tun?
Dieses Urteil betrifft Zehntausende Geringverdiener: Zur Berechnung von Nachtschichtzuschlägen muss mindestens der Mindestlohn als Basis dienen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Mittwoch entschieden.
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